Service
Finanzielle Hilfen [durch die Bundesagentur für Arbeit]
- Trennungskostenbeihilfe
Als Trennungskostenbeihilfe können für die ersten 6 Monate der Beschäftigung die Kosten bis zu einem Betrag von 260,00 € monatlich übernommen werden.
- Reisekostenbeihilfe
Für die Fahrt zum Antritt einer auswärtigen Arbeitstelle können die Fahrtkosten übernommen werden.
- Darlehen
Die Agentur für Arbeit kann auf Antrag ein zinsloses Darlehen bis zu 1000,00 € gewähren. - Ausrüstungsbeihilfe für Berufsbekleidung bzw. Werkzeug kann bis zu
260 € gewährt werden. - Umzugskosten können gewährt werden, wenn......





